Der Nachbarschaftsraum Ried-West umfasst die Kirchengemeinden Biblis, Bobstadt, Bürstadt, Groß-Rohrheim und Hofheim.

Das Verkündigungsteam besteht zurzeit aus Pfarrerin Gotzmann, Pfarrerin Kröger, Pfarrer Mett, Pfarrer Müsebeck, Pfarrer Weyl und Gemeindepädagogin Engelhardt.

Damit sich alle Verantwortlichen besser kennenlernen, lädt die Ev. Kirchengemeinde Biblis die Kirchenvorsteher der Nachbarschaft sowie das Verkündigungsteam und die Pfarrsekretärinnen zu einem gemeinsamen "Nachbarschaftsgrillen" am 30.8.24 ein.


Sommerkirche in der Nachbarschaft

Sommerferien ist Urlaubszeit. Auch für Pfarrerinnen und Pfarrer mit ihren Familien.
Da alle Pfarrpersonen unserer Nachbarschaft in ihrer Urlaubsplanung an die Schulferien gebunden sind und zwei Gemeinden zurzeit vakant sind, kommt es in den Sommerferien zu Engpässen. Wir machen aus der Not eine Tugend und laden ein zur „Kirche aus dem Häuschen“:
An den Sonntagen in den Sommerferien findet für alle Nachbarschaftsgemeinden jeweils ein gemeinsamer Gottesdienst statt.
In besonderer Form und bei schönem Wetter im Freien.
Eine gute Gelegenheit, Neues kennenzulernen: neue Menschen, neue Pfarrerinnen und Pfarrer (die sind ja auch Menschen) und neue Gottesdienstformen.
Wir laden herzlich dazu ein!

21.07. 10:00 Uhr in Bürstadt auf dem Sportcampus mit Pfarrerin Gotzmann

28.07. 10:00 Uhr in Groß-Rohrheim ein Baustellengottesdienst mit Pfarrer Weyl

04.08. 10;00 Uhr in Biblis mit Pfarrerin Kröger

11.08. 10:00 Uhr in Nordheim auf dem Pfarrhof mit Taufmöglichkeit  Pfarrer Mett und Pfarrer Müsebeck

18.08. 10:00 Uhr in Bobstadt Kerwe Open Air bei der SV Bobstadt mit Pfarrer Müsebeck

25.08. 10:00 Uhr in Wehrzollhaus im Schafstall mit Pfarrer Mett und Pfarrer Weyl


Es gab mittlerweile verschiedene Aktionen und gemeinsame Gottesdienste in der Nachbarschaft.
Familiengottesdienst am Ostermontag, Himmelfahrt am alten Fährturm.

 

 


Die  Steuerungsgruppe setzt sich aus zwei Kirchenvorstehenden je Gemeinde sowie den Pfarrpersonen und der Gemeindepädagogin zusammen.
Sie trifft sich regelmäßig, um die Bildung des Nachbarschaftsraums im Sinne von EKHN2030 zu vollziehen.
Dabei stehen zwei wichtige Punkte im Raum:

1. Reduzierung der Gebäudelast.

2. Einigung auf eine gemeinsame Rechtsform für Ried-West, nach Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile.

Es stehen folgende Rechtsformen zur Auswahl:

Gemeindezusammenschluss (§4, 33 KGO)
Es gibt einen Kirchenvorstand mit einem gemeinsamen Haushalt.
Die derzeitigen Kirchengemeinden wären künftig sechs Bezirke mit beschließenden Ausschüssen gemäß §44 Absatz 2 KGO.
Grundstückseigentümer ist die Gesamtkirchengemeinde.
Eine Satzung ist nicht erforderlich.
Der Kirchenvorstand nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht auf einen Ausschuss zur selbstständigen Wahrnehmung übertragen wurden.

 

Gesamtkirchengemeinde (§§42 ff. RegG)
Es gibt einen Gesamtkirchenvorstand, eine Satzung sowie einen gemeinsamen Haushalt.
Die jetzigen Kirchengemeinden wären Ortskirchengemeinden mit Ortskirchenvertretungen oder beschließenden Ausschüssen.
Grundstückseigentümer ist die jeweilige Ortskirchengemeinde.
Der Gesamtkirchenvorstand nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht durch die Satzung oder einen Beschluss des Gesamtkirchenvorstands
auf die Ortskirchenvertretungen oder Ausschüsse übertragen wurden.

 

Arbeitsgemeinschaft (§§4 ff. RegG)
Es gibt einen Geschäftsführenden Ausschuss + je ein Kirchenvorstand für jede Kirchengemeinde, eine Satzung sowie getrennte Haushalte.
Mittel für gemeinsame Angelegenheiten werden im Haushalt einer Kirchengemeinde zusammengefasst.
Der Geschäftsführende Ausschuss entscheidet in den wesentlichen gemeinsamen Angelegenheiten von Personal, Gebäuden und Verwaltung anstelle der einzelnen Kirchenvorstände (§2d Absatz 1 RegG).

 Quelle: EKHN

Unter dem Link finden Sie ausführliche Informationen zu den Nachbarschaftsräumen:

Nachbarschaftsräume/nachbarschaftsraeume